Vorsicht bei der Flächenpacht
Seit Jahrzehnten werden in den Veredlungsregionen trotz ihrer ertragsschwächeren Böden höhere Pachtpreise gezahlt als auf den guten Ackerbaustandorten. Die Quersubventionierung aus der Tierhaltung hat es möglich gemacht. Doch die Rahmenbedingungen haben sich im Laufe der Zeit grundlegend geändert.
Neben dem Anbau von Intensivkulturen wie Kartoffeln dient die Flächenbewirtschaftung im Emsland und der Grafschaft Bentheim vornehmlich der Tierhaltung und Bioenergieerzeugung in Form der Futtergewinnung, der Verwertung des anfallenden Dungs und der Erhaltung der steuerlich vorteilhaften Umsatzsteuerpauschalierung. Eine hohe Nachfrage bei knappem Angebot führt - angefeuert vom System der meistbietenden Verpachtung – nahezu regelmäßig zu Höchstpreisen. Doch in jüngster Zeit stagniert das Niveau, denn es wird immer schwerer, die hohen Pachten zu erwirtschaften.
Wie stellt sich die wirtschaftliche Situation im Ackerbau sowie der Tierhaltung dar und wie wirkt sich das auf den tragbaren Pachtpreis aus? Zur anschaulichen Darstellung beschränkt sich die Berechnung auf eine einfache und für die emsländischen Betriebe nicht untypische Fruchtfolge von zwei Drittel Mais und einem Drittel Getreide, hier in Form von Winterweizen für die besseren und Winterroggen für die schwächeren Standorte. Als mögliche Zusatznutzen aus der Schweine- und Rindviehhaltung werden die eingesparten Gülleabgabekosten und die Vorteile hinsichtlich der Pauschalierung kalkuliert und abschließend abgeschätzt, inwieweit eine Quersubventionierung der Flächenpacht aus der Schweine- und Rinderhaltung noch möglich ist.
Grundlage der Berechnungen sind die in der Bezirksstelle Emsland langjährig erhobenen Daten der Betriebszweigauswertungen, erstellte Vollkostenrechnungen und zusätzliche Kalkulationen. Für den Pflanzenbau bilden die langjährigen BZA-Daten des Beratungsrings Aschendorf-Hasselbrock eine wesentliche Datenergänzung. Die Abschreibungen und Unterhaltungsaufwendungen in der Tierhaltung wurden auf der Basis der durchschnittlichen Baukosten vor ca. 10 Jahren kalkuliert, um einen vergleichbaren Maßstab zu erhalten.
Die Ausführungen zeigen, dass sowohl in den wesentlichen Ertrags- als auch Kostenbereichen einkommensbegrenzende Faktoren in Zukunft verstärkt zu berücksichtigen sind:
- Die Naturalerträge stagnieren oder sinken im Mittel der Jahre, da aufgrund des Klimawandels künftig ausgeprägte Trocken- bzw. Hitzephasen oder Starkregenereignisse wahrscheinlicher werden. Auch die Einschränkungen im Bereich des Düngerechts und der sukzessive Wegfall von Wirkstoffen im Pflanzenschutz wirken eher ertragsdämpfend. Die angesetzten Naturalerträge werden daher leicht unterhalb des letzten 10-Jahres-Schnitts angesetzt.
- Die Erzeugerpreise im Ackerbau bleiben „gedeckelt“, da auf kurzfristig auftretende Hochpreisphasen global mit Angebotsausweitungen reagiert wird. Der Schnitt der letzten 10 Jahre bildet die Basis der Berechnung.
- Die Produktionskosten steigen, etwa durch höhere Auflagen im Umwelt- und Naturschutz, aufwendigere Verfahren in der Produktion oder die geplante Wiedereinführung der verpflichtenden Flächenstilllegung von 4 % des Ackers ab 2023.
- Die staatliche „Flächenprämie“ wird ab 2023 erheblich schrumpfen, da 25 % der Mittel an die Teilnahme an besondere „Öko-Regelungen“ gebunden sind, die bei hohen Pachtpreisen nur teuer umzusetzen sind und nicht zu zusätzlichen Einkommensbeiträgen führen. Werden lediglich die sogenannten „Grundanforderungen“ (entspricht in etwa den CC-Regeln und dem Greening inkl. anteiliger Flächenstilllegung) eingehalten, ist nur eine Basiszahlung in der Größenordnung von ca. 155 €/ha zu erwarten. Dies entspricht einem Minus von ca. 100 € im Vergleich zum aktuellen Prämienniveau. Inwieweit noch anteilig die zukünftig bis zu 60 Hektar gezahlte Umverteilungsprämie mit eingeplant werden kann, ist nur betriebsindividuell zu kalkulieren und bleibt hier unberücksichtigt.
- Die steigenden Anforderungen des Düngerechts führen zu einer verringerten Nährstoffverwertung auf der Fläche. Dadurch sinkt die Vorzüglichkeit der Flächenpacht gegenüber der Gülleabgabe.
- Die Einführung der 600.000-Euro-Umsatzgrenze führt bereits über Betriebsteilungen zu steigenden betrieblichen Aufwendungen. Geplant ist zusätzlich die Reduzierung der Vorsteuerpauschale von 10,7 % auf 9,6 % in pauschalierenden Betrieben. Damit würden 1,1 % des Nettoumsatzes ohne jeden Ausgleich verloren gehen und so die Vorzüglichkeit der Flächenpacht zur Erhaltung der Pauschalierung erheblich drücken.
- Die Futtermittelpreise schwanken zunehmend. In Phasen des Preisanstiegs ist die Landwirtschaft aufgrund ihrer festen Produktionszyklen nur sehr zeitversetzt in der Lage, über eine Angebotsreduzierung eine Steigung ihrer Erlöse zu erreichen. Jede dieser Phasen führt somit zu Einkommenseinbußen. Gleiches gilt für die Einführung zusätzlicher kostenträchtiger Auflagen, die dann ebenfalls am Markt erst mühsam durchgesetzt werden müssen.
Nutzen Fruchtziehung
Der bedeutsamste Nutzen einer Flächenbewirtschaftung ist die Fruchtziehung.
Übersicht 1 zeigt die Berechnung des wirtschaftlich tragbaren Pachtpreises aus dem Verkauf der erzeugten Früchte sowie der staatlichen Basiszahlung. Im Schnitt der Fruchtfolge einschließlich der anteiligen Stilllegung, wird von einem Erlös von 1.216 Euro je Hektar ausgegangen. Hinzu kommt die staatliche Basiszahlung in Höhe von 155 Euro je Hektar, so dass sich eine Leistung von 1.371 Euro ergibt. Werden zunächst sämtliche variablen Kosten einschließlich der anteiligen Gülleausbringungskosten in Höhe von 670 Euro abgezogen, verbleibt im Mittel ein Deckungsbeitrag von einschl. Prämie 701 Euro je Hektar.
Auch wenn eine Flächenpacht in der Regel zunächst mit den vorhandenen Maschinen bewältigt wird, so werden bei anstehenden Ersatzinvestitionen Schlepper und Gerät doch „eine Nummer größer“ ausfallen. Die Berücksichtigung der anteiligen Festkosten von 178 Euro führt zu einem Betriebseinkommen von 524 Euro Hektar. Auch wenn die Entlohnung der eigenen eingesetzten Arbeit und die Verzinsung des eingesetzten Kapitals keinen direkten betrieblichen Aufwand darstellen, sind sie als Kostenpositionen dennoch mit einzubeziehen. Schließlich hat die Unternehmerfamilie daraus die privaten Aufwendungen zu bestreiten. Somit verbleibt rechnerisch als Entlohnung für den Boden eine Grundrente von knapp 362 Euro je Hektar.
Auch die Flächenbewirtschaftung ist wie alle anderen unternehmerischen Tätigkeiten mit Risiko behaftet, so dass dem Unternehmer daher ein Unternehmerlohn zusteht. Wird dieser sehr bescheiden mit nur 10 % des Deckungsbeitrages - 70 Euro - angesetzt, so verbleibt ein Betrag von 292 Euro je Hektar. Sofern selbst keine Tiere gehalten werden, lässt sich für den Nicht-Tierhalter die Zahlungsfähigkeit durch die für ihn kostenfreie Gülleaufbringung und -einarbeitung steigern. Werden hier pauschal 120 Euro angesetzt, ergibt sich am Ende aus der Fruchtfolge ein wirtschaftlich tragbarer Pachtpreis von gerade einmal 408 Euro je Hektar. Doch auch hier sind Unterschiede zu machen.
Fläche ist nicht gleich Fläche
Maßgeblich bestimmt der erzielbare Naturalertrag die Wirtschaftlichkeit einer Fläche. So führt eine Reduktion des Ertrages um 8 % (entspricht ca. 34 dt Silomais und um die 5 dt Weizen bzw. Roggen je Hektar) zu einer verminderten Rentabilität von ca. 100 Euro je Hektar. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Wetterextreme gewinnen ertragsstabilere Flächen an relativer Vorzüglichkeit. Dies gilt in besonderem Maße für die Roten Gebiete: Eine Düngung von 20 % unter Bedarf muss nicht zwangsläufig zu hohen Minderträgen führen. Ist die Witterung optimal und Wärme und Niederschläge wechseln sich ab, so dass sowohl die organischen Dünger als auch die Nachlieferung aus dem Boden gut zur Wirkung kommen, kann das biologische System Boden diese minus 20 % in annehmbarem Maße ausgleichen. Das gesamte Düngesystem steht allerdings auf wackligeren Füßen. Je geringer die Düngung und je höher der organische Anteil an der Gesamtdüngung ausfällt, desto anfälliger wird das Düngesystem gegenüber Witterungseinflüssen wie Trockenheit oder Kälte. Die Wahrscheinlichkeit für sinkende Erträge aufgrund mangelnder N-Versorgung steigt damit deutlich an.
Ebenso ist die Flächengröße bei der Pachtpreiskalkulation nicht zu unterschätzen. So belegen Berechnungen der LWK Niedersachen (Dr. Mathias Schindler) auf kleineren Flächen Ertragsdepressionen aufgrund höherer Anteile von Randstreifen und Vorgewende sowie höhere Arbeitserledigungskosten je Hektar: Gegenüber einer 5-Hektar-Referenzfläche sind danach bei einer 2-Hektar-Fläche ca. 2 %, und bei einer 1-Hektar-Fläche gut 4 % weniger Ertrag einzukalkulieren. Noch deutlicher verändern sich die Arbeitserledigungskosten, die beispielsweise im Getreideanbau bei einer 2-Hektar-Fläche in der Größenordnung von 50 Euro je Hektar und bei einer 1-Hektar-Fläche über 130 Euro je Hektar ansteigen. Zusätzlich negativ wirken „unförmige“ Flächenzuschnitte. Auch ist die Hof-Feld-Entfernung zu beachten. Je zusätzlichem Kilometer können Kosten von ca. 20 – 25 Euro angesetzt werden. Müssen Futterbaubetriebe den Silomais von den Flächen holen lassen, so sind allein dafür brutto ca. 25 – 35 Euro je Hektar und zusätzlichem Entfernungskilometer zu veranschlagen.
Zusatznutzen Nährstoffverwertung
Wird Fläche gepachtet, kann anteilig darauf organischer Dünger verwertet werden, so dass er nicht mehr abgegeben werden muss.
Übersicht 2 zeigt dazu die maximal einsparbaren Kosten. In Abhängigkeit von den Nährstoffgehalten der unterschiedlichen Güllen und der Fruchtfolge lassen sich bestimmte Mengen auf der Fläche verwerten. Sie reichen im gewählten Beispiel von 27 m³ bei Mastschweinegülle bis zu 45 m³ bei der Rindergülle. Den angesetzten eingesparten Gülleabgabekosten von 12 Euro stehen die Kosten der Aufbringung und Einarbeitung von 5 Euro je Kubikmeter gegenüber. Aus der Differenz ergeben sich im Beispiel maximale Einsparungen pro Hektar von knapp 189 Euro bei Mastschweinegülle bis zu 317 Euro bei der Rindergülle. Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Nährstoffgehalte, desto vorteilhafter ist im bisherigen Abgabesystem die Flächenpacht gegenüber der Gülleabgabe und umgekehrt.
Zusatznutzen Pauschalierung
In den Veredlungsbetrieben bringt die Flächenpacht zudem freie Vieheinheiten, die der Sicherung der Pauschalierung in der Tierhaltung dienen.
Übersicht 3 zeigt die möglichen Vorteile in den Ferkelerzeuger- und Schweinemastbetrieben auf. Dabei wird unterstellt, dass die Zupacht in einen separaten Betrieb in der Größenstaffel von 30 bis 50 Hektar fließt, so dass 6 freie VE je Hektar genutzt werden können (Zwischen 50 und 100 Hektar können lediglich nur 3 VE je Hektar genutzt werden). Gegenübergestellt wird die bisherige Vorsteuerpauschale von 10,7 % und die ab 2022 geplante Absenkung auf 9,6 %. Diese Korrektur reduziert den reinen Vorsteuervorteil in der Schweinehaltung um ein Drittel! Bei den 25 % erfolgreichen Ferkelerzeugern sinkt er von 60 Euro auf gut 40 Euro je Sau und Jahr, bei den 25 % erfolgreichsten Mästern von 6 Euro auf 4 Euro je verkauftem Mastschwein. Je Hektar Zupacht verbleibt für die erfolgreichen Betriebe ein rechnerisch maximaler Vorteil von lediglich 150 Euro bis 200 Euro je Hektar. Dabei wird bereits unterstellt, dass für die erfolgten Investitionen der Vorsteuerabzugszeitraum von 10 Jahren abgelaufen ist und keinerlei Neuinvestitionen erfolgen. Andere Konstellationen schmälern den Nutzen. Tatsächlich fällt in der Praxis der Vorteil zusätzlich wesentlich geringer aus, weil die Kosten der meist erforderlichen Betriebsteilung wie Buchführung und interne Rechnungserstellung noch gegenzurechnen sind. Maximal dürften sicherlich nicht mehr als 50 % des rechnerischen Vorteils zum Tragen kommen. In jedem Fall sollte – sofern nicht schon geschehen - betriebsindividuell eine Kosten-Nutzen-Betrachtung mit dem Steuerberater erfolgen.
Rentabilität Tierhaltung
Die rechnerisch möglichen Zusatznutzen der Tierhaltung müssen jedoch auch erwirtschaftet werden, wenn sie als Pachtpreisaufschlag verwendet werden sollen. Ohne auf die Ergebnisse der dazu kalkulierten Vollkostenrechnungen im Einzelnen eingehen zu wollen, ist festzustellen, dass in allen berechneten Tierhaltungszweigen Ferkelerzeugung, Schweinemast, Milchviehhaltung und Bullenmast der Durchschnitt der Betriebe weit von einer Vollkostendeckung entfernt ist. Lediglich die besten 25 % der Betriebe in den verschiedenen Sparten erzielen unter den vorgegebenen günstigen Bedingungen ein positives kalkulatorisches Ergebnis. Nur sie sind potentiell in der Lage, eine Quersubventionierung aus der Tierhaltung auch vorzunehmen. Inwieweit die Mittel dafür tatsächlich ausreichen, hängt stark vom betriebsindividuellen Pachtumfang ab. Betriebe mit bereits komplett abgeschriebenen Ställen haben aufgrund der fehlenden Aufwandsposition Abschreibung geringere Festkosten. Setzen sie diese jedoch für die Pachtzahlung ein, fehlen die Mittel für Investitionen. Wurde andererseits in den letzten Jahren wie beispielsweise in der Milchviehhaltung stark investiert, so drücken die hohen Festkosten das Kalkulatorische Ergebnis schnell ins Minus. Betriebsplanungsrechnungen zeigen zudem, dass bei den immens gestiegenen Baupreisen in der Schweine- und Rinderhaltung auch bei sehr guten Leistungen keine Vollkostendeckung zu erreichen ist.
Was ist zu tun?
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die derzeit gezahlten Pachtpreise für Neupachtflächen wesentlich oberhalb der finanziellen Möglichkeiten der Schweine- und Rindviehhalter liegen. Daher ist Vorsicht geboten und Pachtangebote sind kritisch zu prüfen:
- Es muss Klarheit darüber bestehen, wieviel Fläche für welchen Zweck benötigt wird.
- Sinnvoll ist die Flächenpacht in der Regel erst dann, wenn sie gleichzeitig in mehreren Bereichen (Grundfutter, Nährstoffverwertung und Umsatzsteuerpauschalierung) wesentlichen Nutzen stiftet. Ansonsten sind separate Maßnahmen wie Grundfutterzukauf, Gülleabgabe oder ggf. Nutzung einer 51-a-Gesellschaft oft die besseren Varianten.
- Es ist darauf zu achten, dass die potentiellen Pachtflächen gut zu den betrieblichen Bedürfnissen passen.
- Die Abstockung der Tierbestände als Alternative ist ebenfalls auf den Prüfstand zu stellen. Über die Initiative Tierwohl wird sie in der Schweinehaltung bereits gut genutzt. In der Milchviehhaltung ist zu prüfen, ob eine „mitlaufende Tierhaltung“, wie beispielsweise die Mast der eigenen männlichen Kälber oder die Färsenaufzucht über den eigenen Bedarf hinaus, wirklich sinnvoll sind.
- Dazu ist es gut zu wissen, wie sich die Vollkosten in den Betriebszweigen des eigenen Betriebes darstellen. In einer Grenzkostenbetrachtung können dann dem schwächsten Betriebszweig die jeweils höchsten betrieblichen Kosten für Grundfutter, Gülleverwertung und nicht zuletzt den Faktor Arbeit gegenübergestellt werden, um die Wirtschaftlichkeit abzuschätzen.
Umgekehrt sollten Verpächter sich bewusst sein, dass auch Pachthöchstpreise ihren Preis haben. Der Pächter wird immer versuchen, die Pachtzahlung aus dem Boden wieder herauszuholen. Die Verpachtung unterhalb eines möglichen Höchstgebotes an bekannt verantwortungsbewusste (Ex)-Kollegen im Dorf könnte sich langfristig als der bessere Weg erweisen.
Hohe Pachtpreise sind bei den oft hohen Pachtanteilen ein wesentlicher und steigender Kostenblock unserer Betriebe. Die mangelnde Rentabilität und fehlende Perspektiven in den klassischen Schweine- und Rinderbetrieben ohne Aussicht auf nachhaltige Besserung drücken die Stimmung auf einen Tiefpunkt. Ob der sich abzeichnende gesellschaftlich gewollte „Umbau der Tierhaltung“ zu verlässlichen neuen Entwicklungsmöglichkeiten führt, bleibt abzuwarten. Die Landwirtschaft im Emsland und der Grafschaft Bentheim schaut dem mit Unsicherheit und Skepsis entgegen.
Es ist zu vermuten, dass etliche Betriebe die teuren und risikoreichen „neuen Wege“ nicht mitgehen wollen oder können und der Umfang der Tierhaltung bei uns sinkt. Land-Wirtschaft ist und bleibt auf Fläche angewiesen. Wenn sie auf diese Weise bezahlbarer wird, ergeben sich auch wieder neue Chancen für diejenigen, die den Mut nicht aufgeben und nach vorne schauen. Wir als Bezirksstelle Emsland werden beiden Gruppen beratend zur Seite stehen.
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