Bezirksstelle Uelzen

Investitionsprogramm Landwirtschaft

Webcode: 01041903

Das Investitionsprogramm Landwirtschaft als Teil des Investitions- und Zukunftsprogramms (IuZ) vom BMEL läuft über vier Jahre seit 2021 bis 2024. Das Antragsverfahren erfolgt weiterhin in Form eines Losverfahrens, wozu vorab das Interesse bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu bekunden ist. Der Termin für das nächste Bekundungsverfahren steht noch nicht fest.

Banknoten
BanknotenMabelAmber / pixabay.com
Fördergegenstand
Gefördert werden Maßnahmen, die zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen führen, Produktionskosten senken, die Wertschöpfung steigern und vor allem zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Dazu zählt der Kauf von Maschinen und Geräten zur umweltschonenden Dünger- oder Pflanzenschutzausbringung sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung.

Achtung: Ab der Antragsphase 2022 ist ausschließlich die Förderung von Wirtschaftsdüngerausbringtechniken möglich. Das Güllefass selber ist nicht mehr förderfähig! 

Weiterhin werden Bauten zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Separationsanlagen für flüssige Wirtschaftsdünger gefördert. Die konkreten Fördermaßnahmen werden zentral bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank aufgeführt. Diese ist in der stetig aktualisierten Fassung auf der Internetseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank abrufbar.

Förderberechtigte
Grundsätzlich sind landwirtschaftliche Betriebe, Lohnunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen antragsberechtigt. Darüber hinaus sind vom Zuwendungsempfänger entsprechende berufliche Qualifikationen und der Nachweis für ein wirtschaftlich stabiles Unternehmen, durch die Einreichung der letzten zwei Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen und die Bestätigung der Hausbanken zu erbringen. Abweichend davon können Hofnachfolger, bei denen noch kein eigener Jahresabschluss vorliegt, die der vorhergehenden Betriebsführung einreichen. Eine GV-Grenze gibt es nicht.

Förderhöhe
Die Zuwendung stellt eine Kombination aus einem direkten Zuschuss und einem zinsgünstigen Programmkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank dar. Der Zuschuss beläuft sich für landwirtschaftliche Betriebe auf bis zu 40 % der förderfähigen Investitionssumme. Die Darlehenshöhe muss mindestens 60 % der förderfähigen Investitionssumme betragen. Die Umsatzsteuer kann nur berücksichtigt werden, wenn im Unternehmen kein Vorsteuerabzug vorgenommen wird (pauschalierende Betriebe). Innerhalb des Förderzeitraums 2021 bis 2024 wird das förderfähige Investitionsvolumen eines Antragsstellers auf 1 Mio. Euro begrenzt. Der maximale Zuschuss pro Vorhaben ist für landwirtschaftliche Betriebe auf 250.000 € und für gewerbliche Unternehmen auf 100.000 € gedeckelt.

Antragsverfahren
Um eine Förderung zu erhalten, muss sich jeder Antragsteller im Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank registrieren. Danach folgt das sogenannte "Interessenbekundungsverfahren" teilnehmen. Abgefragt werden der Förderbereich, das gewünschte Jahr der Förderung sowie eine unverbindliche, ungefähre Preisangabe zur geplanten Investition. Per Zufallsverfahren (Losverfahren) werden die Antragsteller in eine Reihenfolge gebracht. Anhand dieser Liste lädt die Landwirtschaftliche Rentenbank die ausgewählten Unternehmen (per Mal) ein, einen Zuschussantrag innerhalb einer Frist von 30 Tagen online zu stellen.

Vor der Antragsstellung ist zu prüfen, dass der Fördergegenstand auf der Positivliste der Landwirtschaftlichen Rentenbank ausgewiesen ist. Darüber hinaus sollte eine frühzeitige Absprache mit der Hausbank erfolgen, da diese den Antrag fristgerecht bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank einreichen muss. Sobald eine schriftliche Bewilligung (Zuwendungsbescheid) der Förderung vorliegt, kann die Hausbank das Darlehen abrufen und der Antragsteller mit dem Investitionsvorhaben beginnen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach dem Hochladen des Verwendungsnachweises. 

Bei einer geplanten Investitionssumme von über 3.000 Euro müssen drei Vergleichsangebote eingeholt werden.

Planen Sie auch eine Investition, die in die Förderung passen könnte? Dann sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen, um für den Start des Interessensbekundungsverfahrens vorbereitet zu sein.

Ansprechpartnerin: Sonja Kornblum