Die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Damit ist die bisherige Regelung aus dem Jahr 1972 außer Kraft gesetzt. Die Ausbildung wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Neben den Fertigkeiten und Kenntnissen zu traditionellen Inhalten finden technologische Weiterentwicklungen, die gestiegenen Anforderungen zu Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Umgang mit Kunden stärkere Berücksichtigung.
Alle Auszubildenden mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2016 sind nach der neuen Verordnung auszubilden. Bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse werden nach der alten Verordnung weitergeführt.
Eine zentrale Aufgabe von Fischwirten und Fischwirtinnen ist die Bewirtschaftung von Gewässern und Fischbeständen. Unter Berücksichtigung von Lebensraum und -zyklen, Ansprüchen an Nahrung, Tierschutz und Tiergesundheit werden geeignete Fangmethoden und -plätze ausgewählt und Fische gefangen. Bestandteil der Berufsausbildung sind auch die anschließende Verarbeitung, die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Fischereiprodukten sowie deren Vermarktung, wobei Verbraucherschutz, Qualitätssicherung und Kundenorientierung wesentliche Ausbildungsinhalte sind.
In der Ausbildung werden zu Beginn übergreifenden Inhalte vermittelt, bevor dann die Spezialisierung in eine der beiden Fachrichtungen erfolgt:
1. Aquakultur und Binnenfischerei:
In dieser Fachrichtung erfolgt die Spezialisierung für die Fischzucht, -haltung und -fütterung. Neu ist das Thema der Nutzung und Wartung von Kreislaufanlagen.
2. Küstenfischerei und kleine Hochseefischerei:
Ín dieser Fachrichtung ist der Umgang mit Fanggeräten je nach Fischart und-größe von Bedeutung. Weiter werden die Handhabung von Navigationsgeräten, nautischer Ausrüstung, sicheres Verhalten an Bord und die Berücksichtigung von Wetterdaten für Fangfahrten vermittelt.
Neben der Ausbildungsordnung wurde auch der Rahmenlehrplan für den schulischen Teil der Ausbildung modernisiert. Nähere Informationen zur Modernisierung und die neue Verordnung finden sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).