Das kostet eine Arbeitskraft in Landwirtschaft und Gartenbau
Wenn Betriebe vor der Entscheidung stehen, eine Arbeitskraft einzustellen, gibt es einiges zu bedenken. Wesentliche Fragen dabei sind die Lohnhöhe und die Kosten, mit denen Betriebe kalkulieren müssen.
Folgende Punkte sollte jeder Betrieb individuell überlegen:
- Gesamtarbeitsbedarf,
- Aufteilung des Arbeitsbedarfs,
- Wirtschaftlichkeit,
- aktuelle Reserven in der Arbeitsorganisation.
Eine Vollzeitstelle (40-Stunden-Woche) leistet 2.088 Arbeitsstunden brutto jährlich. Da hiervon jedoch Urlaub, Feiertage und Krankheitstage abzuziehen sind, bleiben jährlich zwischen 1.700 - 1.800 Netto-Arbeitsstunden übrig. Der Unterschied ist nicht unerheblich bei der erfolgten Kalkulation der Arbeitssituation und bei den Kosten der vereinbarten bzw. tatsächlich geleisteten Arbeitsstunde.
Zu den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung sind verpflichtende Umlagen zur Entgeltzahlung im Krankheitsfall, Mutterschaft und Insolvenz abzuführen. Der Arbeitgebende ist je Fall verpflichtet Lohnfortzahlung zu leisten, die er teilweise oder ganz erstattet bekommt.
Die Lohnhöhe hängt im Wesentlichen von der Qualifikation und Erfahrung des Bewerbers sowie der Situation auf dem regionalen Arbeitsmarkt ab. Landwirtschaftliche Betriebe konkurrieren heute mit anderen Branchen auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings gibt es große regionale Unterschiede im Wettbewerb mit Industrie- und Gewerbebetrieben.
Arbeitgebende sind bei der Lohnfindung gut beraten, sich an dem regionalen Branchen-Lohntarifvertrag der Tarifparteien zu orientieren. Der landwirtschaftliche Lohntarifvertrag unterteilt verschiedene Lohngruppen von „Hilfstätigkeiten“ hin bis zu „Meister" oder "Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt".
Sind Arbeitgebende und Arbeitnehmer*in jeweils Mitglied einer Tarifvertragspartei (Arbeitgeberverband/Gewerkschaft), ist der gültige Lohntarif zwingend anzuwenden. Einzige Ausnahme: Der/die Arbeitgeber*in ist sogenanntes OT-Mitglied im Arbeitgeberverband.
Gibt es keine Tarifbindung, kann der Lohn frei ausgehandelt werden. Grundsätzlich darf er den jeweils gültigen gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten und maximal zwei Drittel unter dem branchenüblichen Tariflohn liegen, sonst stuft der Gesetzgeber ihn als sittenwidrig ein. Eine übertarifliche Bezahlung ist dagegen immer möglich und vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels oft auch sinnvoll.
Neben dem Tarfivertrag bietet der Entgeltatlas der Agentur für Arbeit Anhaltspunkte über die tatsächlich gezahlten Löhne einer Branche. Einen Leitfaden mit ausführlichen Erläuterungen zur Ermittlung der Lohnkosten finden Sie im Anhang.
Mitarbeiter*innen sehen jedoch nicht nur finanzielle Anreize, wenn sie sich für einen Arbeitgeber entscheiden. Eine große Rolle spielen häufig auch Faktoren wie Betriebsklima, flexible Arbeitszeiten, Vereinbarung von Beruf und Familie, Personalführung, technische Ausstattung etc. Arbeitnehmer*innen wägen ab, ob sich die eingebrachte Arbeitsleistung mit den Anreizen im Gleichgewicht befinden.
Somit bestimmt nicht nur der Lohn, sondern das Gesamtpaket letztlich eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Autor: Harmtut Osterkamp, LWK Nordrhein-Westfalen
Zu allen Fragen rund um Arbeit und Beschäftigungsverhältnisse können Sie unsere Kolleg*innen der Arbeitnehmerberatung ansprechen.
Kontakte

Matthias Brandner
Fachreferent Arbeitnehmerberatung

Mini- und Midijob-Regelungen
Minijobs oder geringfügige Beschäftigungen sind aus der heutigen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Auch in landwirtschaftlichen Betrieben, sei es im Haushalt, in der tierischen und pflanzlichen Produktion sind Minijobber vielseitig …
Mehr lesen...Sachbezugswerte 2023
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2022 der "Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" für das Jahr 2023 zugestimmt. Damit stehen die Sachbezugswerte für das Jahr 2023 fest.&ldquo…
Mehr lesen...
Was ist eigentlich ein Praktikum?
Immer wieder taucht die Frage auf, was genau unter einem "Praktikum" zu verstehen ist. Welche Eigenschaften zeichnen ein Praktikum aus? Was unterscheidet ein Praktikum von einem regulären Arbeitsverhältnis? Ein Überblick.
Mehr lesen...
Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften
Viele landwirtschaftliche Betriebe mit Sonderkulturen sind auf ausländische, insbesondere osteuropäische Saisonarbeitskräfte angewiesen. Neben den Regelungen zu Tarifabschlüssen und Mindestlohn sind für Betriebsleiter …
Mehr lesen...
Mindestlohn
Der Mindestlohn wurde in 2015 mit 8,50 €/h eingeführt. Seitdem wurde dieser mehrmals angehoben. Die Mindestlohnkommission hat ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2024 und …
Mehr lesen...
Ferienjobs in der Landwirtschaft: Das ist zu beachten
Sommer- und Semesterferien rücken in greifbare Nähe. Schüler und Studenten nutzen diese Zeit gern, um ihr Budget aufzubessern. Unverfälschte Einblicke in die reale Arbeitswelt, vielleicht sogar in den angestrebten Traumberuf, gibt…
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Veranstaltungen

Berufsförderndes Seminar für Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich
17.01.2024 - 19.01.2024
Vom 17.01. bis 19.01.2024 findet unser dreitägiges Seminar für Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich statt. Dabei greifen wir praxisbezogen aktuelle Themen aus den Bereichen: Tierhaltung, Pflanzenbau, Landtechnik und …
Mehr lesen...
Onlinetage für Arbeitnehmende im Agrarbereich - Frag doch mal den Anwalt
30.01.2024
Veranstaltungsreihe der Landwirtschaftskammern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen und Rheinland-Pfalz im Onlineformat Aller guten Dinge sind drei: Ende Januar 2024 starten wieder die Onlinetage für Arbeitnehmer/innen aus …
Mehr lesen...
Onlinetage für Arbeitnehmende im Agrarbereich -Das tut sich in unserer Arbeitswelt
31.01.2024
Veranstaltungsreihe der Landwirtschaftskammern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen und Rheinland-Pfalz im Onlineformat Aller guten Dinge sind drei: Ende Januar 2024 starten wieder die Onlinetage für Arbeitnehmer/innen aus …
Mehr lesen...
Onlinetage für Arbeitnehmende im Agrarbereich -Generation Z besser verstehen
01.02.2024
Veranstaltungsreihe der Landwirtschaftskammern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen und Rheinland-Pfalz im Onlineformat Aller guten Dinge sind drei: Ende Januar 2024 starten wieder die Onlinetage für Arbeitnehmer/innen aus …
Mehr lesen...Beratungsangebote & Leistungen

Arbeitgeber in der grünen Branche
Sie suchen Unterstützung bei der Einstellung von Mitarbeitern. Sie brauchen Hilfe bei der Gestaltung und Erstellung von Arbeitsverträgen sowie bei der Arbeitskostenermittlung. Sie suchen ein betriebsindividuelles Weiterbildungsangebot f&…
Mehr lesen...
Arbeiten in grünen Berufen
Sie möchten auf einem landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb arbeiten und benötigen Unterstützung bei der Bewerbung oder Hilfen zur Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch. Sie wünschen Informationen zu Inhalten …
Mehr lesen...Drittmittelprojekte

Digitalisierung Überbetriebliche Lehrwerkstätten Rind und Schwein
Ausgangslage Sowohl bei der Produktion pflanzlicher Produkte als auch in der modernen Tierhaltung stehen den Landwirt*innen heute zunehmend digitalisierte Anwendungen zur Verfügung. Diese können helfen, die immer komplexer werdenden …
Mehr lesen...
LBZ-JX
Ziel des Verbundprojektes ist die Unterstützung örtlicher Partner bei der Gründung und dem schrittweisen Aufbau eines landwirtschaftlichen Berufsbildungszentrums in der chinesischen Provinz Jiangxi nach dem Vorbild deutscher …
Mehr lesen...
ValiKom Transfer
Ausgangslage Viele Menschen eignen sich berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse während ihres Arbeitslebens an. Doch Personen ohne Berufsabschluss oder berufliche Quereinsteiger können bei einem anstehenden Arbeitsplatzwechsel ihre …
Mehr lesen...
Willkommenslotsen
Zielsetzung Seit dem Frühjahr 2017 beraten und unterstützen "Willkommenslots*innen“ der Landwirtschaftskammer Niedersachsen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der „grünen Berufe“ bei der Integration von gefl&…
Mehr lesen...