Prüfdienste kontrollieren die Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS)
Seit 2021 muss von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben nachgewiesen werden, dass sie den Integrierten Pflanzenschutz in ihrem Betrieb umsetzen. Um das Verfahren möglichst einfach zu halten, wurde von den Bundesländern eine gemeinsame Broschüre erstellt, die Ihnen zeigt, wie Sie diese Grundsätze möglichst rechtssicher für Ihren Betrieb umsetzen können.

Der in der Broschüre abgebildete und als Anlage einzeln ausdruckbare Fragebogen (siehe Anlage) wird ab diesem Jahr im Rahmen der Pflanzenschutz-Fachrechtskontrollen erstmals abgefragt. Der Fragebogen soll dazu von Ihnen vollständig ausgefüllt werden und bei Ihren übrigen Pflanzenschutzunterlagen verbleiben, um ihn dann ggf. bei einer Kontrolle vorzulegen. Dazu müssen die von Ihnen durchgeführten Maßnahmen in der äußeren rechten Spalte lediglich angekreuzt werden. Weitere Hinweise dazu finden Sie in der angesprochenen Broschüre.
Der Fragebogen, der bei einer Kontrolle vorgelegt werden muss, sowie die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutz finden Sie hier.
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Alix Mensching-Buhr
Beraterin Wasserschutz, Betriebswirtschaft, Förderung, Cross Compliance
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