Zwischenprüfung Fachpraktiker*in Hauswirtschaft
Die Zwischenprüfung für Fachpraktiker Hauswirtschaft ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur erfolgreichen Ausbildung. Sie ermöglicht den Auszubildenden, ihren bisherigen Lernfortschritt zu bewerten und sich gezielt auf die Abschlussprüfung vorzubereiten.
Die Zwischenprüfung für Fachpraktiker*innen Hauswirtschaft ist in der Regelung über die Berufsausbildung von Menschen mit Behinderungen zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft/zum Fachpraktiker Hauswirtschaft geregelt. Sie dient als Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung und ermöglicht den Auszubildenden, ihren bisherigen Lernfortschritt zu überprüfen.
Die Anmeldung zur Prüfung muss bis zum 1. Dezember eines Jahres bei den Ausbildungsberater*innen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erfolgen. Gleichzeitig werden auch die Ausbildungsnachweise zur Kontrolle vorgelegt.
Die Zwischenprüfung findet in der Regel nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt und beinhaltet Inhalte aus den ersten drei Ausbildungshalbjahren des Ausbildungsrahmenplans und der Berufsschule. Die Auszubildenden müssen sich auf zwei Prüfungsbereiche vorbereiten: "Arbeitsorganisation, Qualitätssicherung, betriebliche Geschäftsvorgänge" und "hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen".
Der Prüfungsbereich "Arbeitsorganisation, Qualitätssicherung, betriebliche Geschäftsvorgänge" umfasst eine schriftliche Klausur, die 60 Minuten dauert. In dieser Klausur werden theoretische Kenntnisse zu den genannten Themen abgefragt.
Der Prüfungsbereich "hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen" beinhaltet eine praktische Prüfung, die insgesamt 150 Minuten dauert. Hier müssen die Auszubildenden zwei Arbeitsproben absolvieren, die typische Aufgaben der Hauswirtschaft darstellen. Dazu gehört beispielsweise das Vorbereiten von Speisen, das Herstellen von einfachen Gerichten und Getränken, das Eindecken und Abräumen von Tischen sowie Reinigungs- und Pflegemaßnahmen. Im Anschluss an die praktische Prüfung findet ein 15-minütiges Prüfungsgespräch statt.
Eine besondere Möglichkeit besteht darin, dass die Note der praktischen Prüfung in die Abschlussprüfung übernommen werden kann. Dies bedeutet, dass das Ergebnis der Zwischenprüfung einen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Ausbildung haben kann.
Auf Informationsveranstaltungen der Ausbildungsberater*innen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird ausführlich über Anmeldung, Ablauf und Durchführung der Zwischenprüfung informiert sowie die genauen Orts- und Zeitangaben bekannt gegeben.
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