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Abschlussprüfung Fachpraktiker*in Hauswirtschaft – Was Sie wissen müssen

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Die Abschlussprüfung ist der letzte wichtige Schritt in der Ausbildung zum Fachpraktiker und zur Fachpraktikerin Hauswirtschaft. Wer die besteht, hat die Ausbildung abgeschlossen. Dafür muss man sich gut vorbereiten.

In der Abschlussprüfung wird die „berufliche Handlungsfähigkeit“ festgestellt wird. Es wird geprüft, ob alle Inhalte des Ausbildungsrahmenplans und der Stoff aus der Berufsschule beherrscht werden. Nur dann ist ein selbstständiges Handeln später im Beruf möglich.

Wie meldet man sich zur Abschlussprüfung an?

Wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat, an der Zwischenprüfung teilgenommen hat und seinen Ausbildungsnachweis ordentlich geführt hat, darf sich zur Abschlussprüfung anmelden. Frist dafür ist der 01. März oder der 01. Oktober (Prüfungstermine 2024). Dazu muss man das Anmeldeformular ausfüllen und zusammen mit einer Kopie der Bescheinigung zur Zwischenprüfung und einer Kopie des Berufsausbildungsvertrags bei der zuständigen Ausbildungsberater*in abgeben. Dazu gehört auch die Anlage zur Anmeldung. Darin werden zwei Vorschläge für Prüfungsaufgaben im betrieblichen Einsatzgebiet eingetragen genauso wie zwei Terminvorschläge. Zusammen mit der Anmeldung wird der Ausbildungsnachweis zur Kontrolle vorgelegt. Wichtig bei der Anmeldung zur Prüfung ist auch, dass die Fehlzeiten in der Ausbildung unter 10 % liegen. Das sind etwa 75 Tage. Wer öfter fehlt muss nachweisen, dass er oder sie trotzdem alle Inhalte gelernt hat. Dann entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung. Im Zweifel muss die Ausbildungszeit verlängert werden. Wer außerdem einen Nachteilsausgleich in der Prüfung geltend machen möchte, kreuzt dies in der Anmeldung an. Im Antrag auf Nachteilsausgleich wird dann alles genau beschrieben.

Hauswirtschaft - Bügeln der Arbeitskleidung
Hauswirtschaft - Bügeln der ArbeitskleidungAgentur Schön

In der Regel wird die Note der praktischen Zwischenprüfung in die Abschlussprüfung übernommen. Dann muss man den praktischen Teil des Prüfungsbereiches „Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen“ in der Abschlussprüfung nicht mehr ablegen. Dazu wird auf Seite 3 der Anmeldung „ja“ angekreuzt.

Wie läuft die Abschlussprüfung ab?

Die Abschlussprüfung ist in drei Prüfungsbereiche eingeteilt:

  1. Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen (HVL)
    • Theorie: 90 Minuten
    • Praxis: 2 Arbeitsproben in 150 Minuten in den Bereichen „Verpflegungs- und Serviceleistungen erbringen“, „Hausreinigungs- und Pflegeleistungen ausführen“ und „Textilreinigungs- und Pflegeleistungen durchführen“.
  2. Betriebsspezifische Dienstleistungen
    • Praxis: Komplexe Fachaufgabe: 180 Minuten (Aufgabe im betrieblichen Einsatzgebiet) mit anschließendem Prüfungsgespräch
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo)
    • Theorie: 45 Minuten

In den Informationsveranstaltungen geben die Ausbildungsberater*innen den Auszubildenden alle notwendigen Informationen rund um die Abschlussprüfung. Dort können auch Fragen gestellt werden.

In der Regel werden zuerst die praktischen Prüfungen durchgeführt. Wer das Ergebnis aus der Zwischenprüfung übernommen hat, macht nur die komplexe Fachaufgabe im Betrieb der betriebspraktischen Ausbildung. Die Ausgabenstellung erhalten die Prüflinge eine Woche vor dem Prüfungstermin. Die zwei Klausuren werden am letzten Prüfungstag geschrieben. Danach werden die Prüfungen bewertet und die Auszubildenden erhalten ihr Ergebnis.

Wie kann man sich vorbereiten?

Im Ausbildungsnachweis stehen schon viele Aufgaben, die bei der Vorbereitung auf die Prüfung helfen. Es ist wichtig, regelmäßig die Wochenberichte auszufüllen und im betrieblichen Ausbildungsplan zu schauen, dass jedes Thema bearbeitet wurde. Am Ende des Nachweises finden sich Fragen, die auch für die Abschlussprüfung wichtig sind. Diese sollten ordentlich bearbeitet und auch wiederholt werden. Zusammen mit den Ausbilder*innen bei Trägerbetrieb und in der betriebspraktischen Ausbildung können Praxisaufgaben geübt werden. Natürlich sollten auch die Themen aus der Berufsschule wiederholt werden. Wer Unterstützung braucht, darf auch Nachhilfe nehmen. Da können die Ausbilder*innen und die Lehrer*innen in den Schulen weiterhelfen.

Was ist, wenn man nicht besteht?

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn man

  • im Gesamtergebnis mindestens ein „ausreichend“ (4,4) hat,
  • im Prüfungsbereich „Betriebsspezifische Dienstleistungen“ mindestens ein „ausreichend“ hat und
  • in mindestens einem der anderen Prüfungsbereiche auch ein „ausreichend“ hat.
  • Kein Prüfungsbereich darf mit „ungenügend“ (6) bewertet werden.

Sollte man trotzdem nicht bestanden haben, ist das kein Grund zur Panik. Dann kann man in einem halben Jahr die Prüfung wiederholen.

Was kommt danach?

Wer die Abschlussprüfung zur Fachpraktikerin bzw. zum Fachpraktiker Hauswirtschaft bestanden hat, bekommt ein Zeugnis und darf zuerst einmal stolz auf sich sein. Damit kann man in vielen verschiedenen Betrieben Arbeit finden. Im besten Fall hat man in der betriebspraktischen Ausbildung einen guten Eindruck hinterlassen und kann in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Daher ist es schon in der Ausbildung wichtig, Engagement zu zeigen, mitzuarbeiten und zuverlässig zu sein. Dann haben die Fachpraktiker*innen gute Chancen auf eigenen Beinen zu stehen.