Seit dem 13. März 2025 können die GAP-Anträge über die Webanwendung ANDI gestellt werden! Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung oder haben Sie Fragen zu den Vorgaben, dann melden Sie sich gerne bei unseren BeraterInnen.
Anders als in den vergangenen Jahren gab es 2025 kein postalisches Informationsschreiben, sondern eine Mail Ihrer Bewilligungsstelle, zum Start der GAP-Antragsphase!

Auch in diesem Jahr gilt der Antrag erst als erfolgreich abgegeben, wenn der ausgefüllte ANDI-Antrag digital abgeschickt und der daraus generierte Datenbegleitschein unterschrieben und persönlich, als Brief oder per Fax bis zum 15.05.2025 bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingegangen ist! Darüber hinaus kann der Datenbegleitschein auch digital über die alternativen Verfahren BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK) eingereicht werden. Bitte beachten Sie einen ggf. höheren zeitlichen Vorlauf für die Registrierung bei den digitalen Verfahren!
Anträge auf gekoppelte Tierprämien und AUKM, die nach dem 15.05.2025 eingereicht werden, sind verfristet und werden abgelehnt. Alle Anträge auf Direktzahlungen können mit Fristsanktionen (1% pro Tag) nach dem 15.05 spätestens bis zum 31.05.2025 eingereicht werden. Anträge, die nach dem 31.05.2025 abgegeben werden, werden abgelehnt.
Informationen rund um die GAP 2025 finden Sie in dem Artikel "GAP von A bis Z", im Artikel Was ändert sich in der GAP 2025, in den Videos zur GAP 2025 oder im Artikel "Informationen zum Start des Antragsverfahrens ANDI 2025 (mit Präsentation des Geschäftsbereiches Förderung)."
Bei Fragen zur GAP bzw. zur Vereinbarung eines Beratungstermins wenden Sie sich gerne an die WirtschaftsberaterInnen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.