Für Grünland wird nach der Erschwernisausgleichverordnung (EA-VO) ein monetärer Ausgleich gewährt, wenn die in der Naturschutzgebietsverordnung festgelegten Verbote und Gebote die Bewirtschaftung wesentlich erschweren.
Bestehen auf Grund gesetzlicher Vorgaben erhebliche Erschwernisse oder Beschränkungen der wirtschaftlichen Bodennutzung auf Grünlandgrundstücken in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Flächen, die gemäß §30 BNatSchG geschützt sind, wird hierfür eine Ausgleichszahlung, der so genannte Erschwernisausgleich, angeboten.
Der Ausgleichsbetrag steht dem Bewirtschafter der oben genannten Fläche(n) zu.
Die Höhe des Ausgleiches wird anhand einer Punktwerttabelle, die auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums Umwelt, Energie und Klimaschutz zu finden ist, berechnet.
Der Antrag zum Erschwernisausgleich ist an die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu richten.

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