Definition der Liegeflächengröße und der Eigenschaft "weich oder elastisch verformbar" in den Ausführungshinweisen zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.

Die Änderung ist am 08.02.2021 im Bundesgesetzblatt erschienen und tritt mit einer Übergangsfrist von drei Jahren am 09.02.2024 in Kraft.
Die Größe des Liegebereichs und die Eigenschaft "weich oder elastische verformbar" waren bisher nicht definiert. In den Ausführungshinweisen zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die voraussichtlich im Frühjahr in Niedersachsen per Erlass erscheint, wird dies nun nachgeholt.
Gummiauflagen müssen demnach die DIN 3763:2022-08, "Elastische Stallbodenbeläge im Lauf- und Liegebereich von Rindern und Milchkühen - Anforderungen und Prüfung", einhalten. Folgende Zertifizierungen bzw. Prüfungsklassen werden für die jeweiligen Gewichtsbereiche empfohlen:
Einflächenbucht mit Spaltenboden | DIN-Empfehlung |
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für Kälber bis 250 kg Lebendgewicht* | Klasse 2 |
für Kälber ab 250 kg Lebendgewicht | Klasse 1 |
*bzw. bis 350 kg wenn Sie während der gesamten Mast/Aufzucht, ohne Umstallen, in einer Bucht verbleiben.
Liegebereich | DIN Empfehlung |
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mit Liegeboxen | Klasse 2 und höher |
Die Größe der Liegefläche entspricht den in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in §10 angegebenen mindestens nutzbaren Bodenflächen je Kalb in Abhängigkeit von dessen Gewicht:
Gewicht | Mind. nutzbare Bodenfläche |
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bis 150 kg | 1,5 m² |
150 - 220 kg | 1,7 m² |
über 220 kg | 1,8 m² |
Siehe auch:
Auch Kälber von Änderung der Tierschutznutztierhaltungs-VO betroffen - https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/tier/nav/2041/article/35882.html (Webcode 01037093)