Wer sich als Ausbilder*in in den Berufen Hauswirtschafter*in und Fachpraktiker*in Hauswirtschaft anerkennen lassen möchte, muss bestimmte Anforderungen erfüllen.

Die persönliche Eignung wird durch Einreichen eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses festgestellt. Für die Beantragung kann die zuständige Ausbildungsberater*in bei Bedarf ein entsprechendes Antragsdokument ausstellen.
Die fachliche Eignung wird durch einen Berufsabschluss nachgewiesen. Entweder
- als Meister*in der Hauswirtschaft oder
- als staatlich gepr. Hauswirtschaftliche Betriebsleiter*in bzw. Hauswirtschaftsleiter*in oder
- durch den Abschluss an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung (z. B. Oecotrophologie)
und
- einer mindestens zweijährigen praktischen Berufstätigkeit. Diese wird durch einen Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebenden und des Lebenslaufs belegt.
Kann keiner der o. g. Abschlüsse nachgewiesen werden, erfolgt eine Einzelfallprüfung. Dafür müssen zumindest der Nachweis der beruflichen Qualifikation und der Ausbildereignung erbracht werden.
Die LWK Niedersachsen führt regelmäßig in Kooperation mit verschiedenen Bildungspartnern Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung durch.
Wer außerdem im Beruf Fachpraktiker*in Hauswirtschaft ausbilden möchte, braucht eine
- sonderpädagogische Zusatzqualifikation sowie
- eine mindestens zweijährige Berufspraxis als Ausbilder*in in der Hauswirtschaft.
Die zuständige Stelle für die Zuerkennung als Ausbilder*in ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Der Antrag auf Anerkennung wird zusammen mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Ausbildungsberater*in eingereicht.
Checkbox Anerkennung als Ausbilder*in
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Wer die Anerkennung als Ausbilder*in der Hauswirtschaft erhält, darf sich auf eine spannende und vielfältige Arbeit freuen.