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Riester-Unterlagen nicht einfach abheften!

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Anfang des Jahres erhalten Sie einen Brief zu Ihrer Riester-Rente, falls vorhanden. Dieser enthält die jährliche Bescheinigung nach § 92 EStG. Bitte lesen Sie diese im Detail. Gerade im landwirtschaftlichen Bereich werden Sie dort in vielen Fällen von zurückgebuchten Zulagen lesen.

Bescheinigung nach § 92 EStG
Bescheinigung nach § 92 EStGWiebke Wennemer
Dies kann unterschiedliche Gründe haben z.B. eine fehlende Alterskassennummer auf dem Zulagenantrag, eine Alterskassenbefreiung oder ein zu geringer Eigensparbetrag. In den allermeisten Fällen ist der Vertrag nur durch die Zulage für die Altersvorsorge interessant. Setzen Sie sich daher mit dem Vermittler ihres Altersvorsorgevertrages in Verbindung. Dieser kann einen Festsetzungsantrag stellen, um vielleicht ihre Zulage doch noch zu sichern. Falls ein zu geringer Eigenbeitrag gezahlt wurde, ist dies nicht zu ändern. Legen Sie sich für dieses Jahr die Prüfung der Riester-Einzahlungshöhe fürs Jahresende auf Termin, oder zahlen sie generell den Maximalbeitrag (2.100 € minus Zulage).

Lesen Sie alle Hürden der Riester-Förderung in der Landwirtschaft im ausführlichen Artikel: „Kein Selbstläufer: Riester und Landwirtschaft“, oder sprechen Sie uns an.

Kontakte

Wiebke Wennemer
Dipl.-Ing. agr.
Wiebke Wennemer

Beraterin Sozioökonomische Beratung

05941 9265-15

wiebke.wennemer~lwk-niedersachsen.de

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