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Anerkennung als Ausbildungsstätte in der Hauswirtschaft

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Wer sich als Betrieb zur Ausbildung entscheidet, kann mehrfach profitieren. So kann der Nachwuchs im eigenen Unternehmen ausgebildet und den Auszubildenden Einblick in die Vielfalt des Berufs gegeben werden.

Großküche
GroßkücheAndreas Teichler
Ein Betrieb, der nach Art und Einrichtung geeignet ist, die für den Beruf geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, kann sich als Ausbildungsstätte anerkennen lassen. Als Grundlage dafür gilt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in den Paragraphen §§ 27 – 33. Demnach müssen Einrichtung und Ausstattung der Ausbildungsstätte im Hinblick auf die zu stellenden Anforderungen des Berufsbildes Hauswirtschafter*in bzw. Fachpraktiker*in Hauswirtschaft geeignet sein. Diese werden in der Verordnung über die Berufsausbildung zur Hauswirtschafterin/ zum Hauswirtschafter und in der Regelung über die Ausbildung zur Fachpraktikerin/ zum Fachpraktiker Hauswirtschaft festgelegt.

Ablauf der Anerkennung

Zunächst werden die Antragsformulare ausgefüllt und evtl. zusammen mit weiteren geforderten Unterlagen (z.B. Grundriss/Skizze der hauswirtschaftlichen Betriebsräume) bei dem oder der zuständigen Ausbildungsberater*in abgegeben. Danach wird ein Besichtigungstermin mit dem oder der Berater*in abgesprochen. An diesem Termin wird geprüft ob die Ausbildungsinhalte vermittelt werden können und die Räumlichkeiten geeignet sind. Eine Voraussetzung zur Anerkennung ist außerdem die Beschäftigung eines oder einer anerkannten Ausbilder*in für den Beruf Hauswirtschaft. Informationen zur Anerkennung als Ausbilder*in werden in diesem Artikel gegeben.

Für den Ausbildungsberuf Fachpraktiker*in Hauswirtschaft müssen außerdem die besonderen Erfordernisse in der Ausbildung Behinderter beachtet werden.

Nach erfolgreicher Prüfung wird dem Betrieb die Erlaubnis auszubilden zuerkannt. Sobald dies erfolgt ist, können Berufsausbildungsverträge abgeschlossen werden.  Welche Anforderungen genau an die Ausbildungsstätte gestellt werden, sind in den Informationen zur Anerkennung als Ausbildungsstätte und Ausbilder/in aufgeführt. Bei Fragen stehen außerdem die Ausbildungsberater*innen gern zur Verfügung.

Eine Anerkennung ist auch möglich, wenn der Betrieb nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln kann. Dann gibt es die Möglichkeit einer Kooperation mit anderen Betrieben. Nähere Informationen dazu gibt es hier.

Vorteile einer Anerkennung

Als Betrieb in die Ausbildung einzusteigen bietet viele Chancen. Es werden fachlich versierte Nachwuchskräfte ausgebildet und durch die Möglichkeiten der Weiterbildung attraktive Arbeitsplätze geschaffen. Die Motivation der Mitarbeiter*innen steigt, sodass diese sich langjährig an den Betrieb binden. Auf diesem Weg können die Qualität und Kontinuität der betrieblichen Dienstleistungen gewährleistet werden.