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Noch keinen „Führerschein“ für die Herstellung von Milch, Quark, Eis und Co?

Webcode: 01043495
Stand: 24.09.2024

Milch pasteurisieren, Joghurt, Quark sowie Eis selber herstellen um die Produkte direkt an den Verbraucher zu verkaufen, das ist doch gar nicht so schwierig. Oder?

Wer Milch pasteurisiert oder zu Milchprodukten verarbeiten will, benötigt nicht nur einen guten Rohstoff und praktischen Wissen wie aus Rohmilch schmackhafte Produkte wie Joghurt, Quark und Co hergestellt werden. Jeder der Milch verarbeiten will, muss auch sein Know-how gegenüber der Lebensmittelüberwachung nachweisen können.

Arbeitsplatz unter anderem für hauswirtschaftliche Betriebsleiter*innen: Molkerei des direktvermarktenden Milchviehbetriebs Diers-Hof in Oldenburg.
Arbeitsplatz unter anderem für hauswirtschaftliche Betriebsleiter*innen: Molkerei des direktvermarktenden Milchviehbetriebs Diers-Hof in Oldenburg.Wolfgang Ehrecke
Milchtechnologen und Molkereimeister erhalten dieses Fachwissen während Ihrer Ausbildung. Wer nicht über eine solche Ausbildung verfügt, kann durch Teilnahme an einer Fachkenntnisschulung laut § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung seine Qualifikation erwerben.

Solche „Fachkenntnisschulungen zur Be- und Verarbeitung von Milch“ bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zuammen mit dem Milchwirtschaftlichen Bildungszentrums der LUFA Nord-West an. Die nächste Schulung startet im November 2024. Hier geht's zur Anmeldung ...

Im Rahmen dieser Schulung vermitteln die Fachreferenten des Milchwirtschaftlichen Bildungszentrums, des Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) an zwei Unterrichtstagen das notwendige theoretische Wissen.  Am dritten Schulungstag haben die Teilnehmer*innen dann Gelegenheit, ihr Wissen unter fachkundiger Anleitung der Milchtechnologen in der Lehrmolkerei der LUFA zu festigen.

Pasteurisierte Milch direkt ab Hof
Pasteurisierte Milch direkt ab HofSabine Hoppe

Mit der Teilnahme an dieser Schulung erwerben Sie die gesetzlich geforderten „Fachkenntnisse gemäß des § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung“ für die Be- und Verarbeitung von Milch. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den Nachweis über die Teilnahme. Ohne diesen „Führerschein“ erhalten Milchverarbeitungsbetriebe keine Zulassung durch das zuständige Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).