Wir bieten Lösungen - regional & praxisnah!

EU-Zulassung für eine Schulmensa?

Webcode: 01043767

Fachberaterinnen für Ernährung und Einkommenskombinationen der Landwirtschaftskammer bilden sich fort

Warum benötigt eine Schulmensa eine EU-Zulassung und welche neuen Aufgaben kommen in diesem Zusammenhang auf die Leitung einer Mensa zu? Um diese und andere Fragen rund um das Thema „EU-Zulassung eines Lebensmittelbetriebes“ ging es bei der Mitarbeiterweiterbildung der niedersächsischen Fachberaterinnen für Direktvermarktung, Bauernhofgastronomie, Lebensmittelhygiene und Ernährung.

Schulküche in Neuenhaus
Schulküche in NeuenhausGudrun Göppert
Genau wie Hofschlachtereien und Hofmolkereien benötigt auch eine Schulmensa eine EU-Zulassung, wenn mehr als ein Drittel der Produktion an andere Betriebe abgegeben werden beziehungsweise die Abgabe nicht mehr auf lokaler Ebene (unter 100 km) erfolgt. Dies war der Fall der bei der Schulmensa der Wilhelm-Stähle-Schule in Neuenhaus, die für mehrere andere Schulen und Kitas in der Region das Mittagessen kocht.

Neben der Erstellung des Qualitätsmanagement-Handbuch musste die Schulmensa einige bauliche Veränderungen vornehmen. Hierzu gehörte der Bereich der Essensausgabe an die Auslieferer. Alles in allem viel Arbeit, vor allem im Bereich der Erstellung von Dokumentationsvorlagen wie Personalübersicht, Produktspezifikationen, Überwachungs- und Kontrollverfahren, Beschreibung des Reinigungs- bzw. Desinfektionsablaufes und des Warenflusses.

Betriebe, die zum Beispiel Ihre Erzeugnisse direkt vermarkten und bei einer EU-Zulassung Unterstützung benötigen können sich an das Team der Fachberaterinnen der Landwirtschaftskammer wenden. Adressen der Fachberaterinen finden Sie hier ...

Unterstützung bei der Erstellung eines effizienten Eigenkontrollsystems bieten auch die "Hygieneleitlinie für Direktvermarkter" und Broschüre "Hygienestandard durch betriebliche Eigenkontrollen sichern".